Verfassungsstreit in Polen: Weg ohne Wiederkehr?

Andrzej Rzepliński ist der bisherige Präsident am polnischen Verfassungsgerichtshof
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Andrzej Rzepliński, bisheriger Präsident des Verfassungstribunals

Der polnische Verfassungsgerichtskrimi und seine Bedeutung für die weitere politische Entwicklung.

Kaum hatte am 14. Dezember im Europaparlament eine lebhafte Aussprache zur Situation um das Rechtsstaatsverfahren gegen Polen stattgefunden, debattierte die EU-Kommission schon eine Woche später erneut in dieser Frage. Anlass ist die weitere Eskalation der politischen Auseinandersetzungen durch ein Vorschlag zu Einschränkungen der Parlamentsberichterstattung.

Champagnerlaune…

Auf den 19. Dezember hatte die PiS-Führung lange gewartet. Andrzej Rzepliński, Präsident des Verfassungstribunals, geht in Rente. Während mit Michał Warciński der leitende Rechtsgutachter des Sejms zum neuen Richter bestimmt wurde, der die Regierung in ihrer Konfrontation um das Tribunal unterstützt, wurde die Nachfolgeregelung für dessen Vorsitz von der PiS bisher unterbunden. Nun wird zunächst Julia Przyłębska kommissarisch die Geschäfte leiten – Ehefrau des neuen polnischen Botschafters in Deutschland Andrzej Przyłębski, der durch seine Kritik der Kritik des Bundesverfassungsgerichtpräsidenten Voßkuhle am polnischen Disput öffentlich bekannt wurde. Auf den ersten Blick hat die PiS die Schlacht um das Verfassungsgericht gewonnen. Sie bekommt de facto, was sie angestrebt hat: ein regierungsnahes Organ.

…und Katerstimmung

Ob sie hingegen siegreich aus der schwelenden Auseinandersetzung um eine neue Staatsordnung hervorgehen wird, ist ungewiss. Der 19. Dezember 2016 geht nicht wie geplant als triumphales Datum in die Annalen der PiS-Regierung ein. Nicht nur in der Frage des Verfassungstribunals hat sie eine deutliche Mehrheit der polnischen Bevölkerung gegen sich. Bereits knapp die Hälfte der Polen (47%) ist der Ansicht, die politische Entwicklung des Landes gehe grundsätzlich in die falsche Richtung, Tendenz steigend. Gleichzeitig liegt die Regierungspartei in Umfragen vor allem wegen ihrer Sozialpolitik stabil bei ca. 35-38% und damit in der Gegend des Wahlergebnisses von 2015.

Die PiS scheint die Opposition unterschätzt zu haben, die in diesem Moment unerwartet als Spielmacherin auftritt. Mit der Besetzung des Parlamentssaals wegen des nicht regelkonformen Ausschlusses eines ihrer Abgeordneten, der neue Zugangsbeschränkungen für Journalisten zum Sejm angeprangert hatte, und ihrer Behinderung bei der folgenden Abstimmung über den Staatshaushalt 2017 im Nebenraum, hat die Opposition medienwirksam vor den Weihnachtsfeiertagen das Heft in die Hand genommen. Der Imageschaden für die PiS ist auch deswegen groß, weil selbst regierungsnahe Publizisten die Neuregelungen kritisieren. Sogar Präsident Duda (PiS) hat das erste Mal Zweifel an einem Regierungsvorschlag angemeldet.

Der gesellschaftliche Sprengstoff liegt wohl weniger in der ramponierten rechtlichen Materie, als in der Langzeitwirkung auf die demokratische politische Kultur. Das in Polen traditionell schwache Vertrauen in staatliche Institutionen droht weiteren Schaden zu nehmen. Das politische Leben im Lande, mindestens seit Piłsudskis Machtübernahme 1926 entlang eines mehr oder weniger strikten Lagerdenkens organisiert, nimmt zunehmend feindliche Formen an. So sind die einen die „Vaterlandsverräter“ und die anderen die „politischen Verbrecher“.

Eine zivilisatorische Auseinandersetzung

Immer wieder gilt auch der Runde Tisch als historischer Bezugspunkt. Das Regierungslager begründet seine Politik als entscheidenden, mutigen und unumgänglichen Schritt über den die Souveränität des polnischen Volkes einschränkenden Kompromiss des Runden Tisches hinaus. Demgegenüber ist die Opposition davon überzeugt, dass die Reise der PiS hinter den Runden Tisch zurück in autoritäre Strukturen gehen soll.

Ein funktionierendes, unabhängiges Verfassungsgericht steht idealerweise für eine offene Gesellschaft. Es sollte die BürgerInnen gegen übermäßiges und nicht regelkonformes staatliches Handeln schützen, gleichzeitig ein unabhängiges Selbstregulativ der Gesellschaft sein. Ein Verfassungsgericht hat also zugleich eine rechtlich sichernde und normativ mahnende Funktion. Was aber, wenn größere Bevölkerungsschichten angesichts der zunehmend als Überforderung, Kontrollverlust und Gefahr empfundenen lebensweltlichen Herausforderungen der Globalisierung gar nicht mehr ermahnt, sondern nur noch gemeinschaftlich abgesichert werden wollen? Es wird immer deutlicher, dass sich die westlichen Parteiensysteme immer weniger am sozialökonomischen Rechts-Links-Schema und zunehmend entlang des kulturellen Identitäts-Paradigmas einer offenen vs. geschlossenen Gesellschaft orientieren. Welche Auswirkungen dies auf das zukünftige Verständnis von Rechtskultur in Europa haben kann, zeigt das polnische Beispiel.

Schlägt jetzt die Stunde von Andrzej Duda?

Unabhängig von diesen grundsätzlichen Herausforderungen ist nun die konkrete Frage, wie dieser Verfassungskrimi weitergeht. Reagiert die Regierung wie schon zuvor bei den Auseinandersetzungen um Abtreibungs- und Versammlungsrecht sowie jüngst um politische Berichterstattung nun auf den Druck von der Straße? Oder mobilisiert sie ihre Anhänger? Zunächst einmal steht außer Frage, dass derzeit kein politischer Akteur die Schwächung der Richterschaft und Gerichte verhindern kann, abgesehen vom unrealistischen Szenario eines Volksaufstandes. Allerdings zeigen die gegenwärtigen Ereignisse, dass die PiS in der Defensive ihr selbst gemaltes Bild von der gesellschaftlichen Renaissance Polens durch rhetorische Radikalisierung eigenhändig zu zerstören droht. Nur zu welchem Preis? Einiges dürfte davon abhängen, ob Präsident Duda das Gewicht seines Amtes nutzt, sich gegenüber Jarosław Kaczyński mittelfristig einen Handlungsspielraum verschafft, um mäßigend auf die gesellschaftliche Konfrontation einzuwirken.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Printausgabe der Frankfurter Rundschau vom 22.12.2016.